Zum Schuljahr 2016/17 wird das Anmelde- und Abrechnungsverfahren der Küche geändert. Ziel ist es, die Schule von zu umfangreichen Verwaltungsaufgaben zu befreien, als auch die Küchenmitarbeiter entlasten.

1. Anmeldeverfahren
Die Anmeldepflicht zum Essen entfällt. Jeder Schüler und Mitarbeiter kann ohne Anmeldung zum Essen gehen.

2. Beim Abrechnungsverfahren wird es künftig lediglich folgende Varianten geben:


a. Das Essen gibt es wie bisher auch nur gegen eine Essensmarke. Die Essensmarken können gegen a) Bargeld oder b) eine einmalige Einzugsermächtigung im Schulbüro gekauft werden.

b. Daneben wird eine Abrechnung per regelmäßiger Lastschrift angeboten. Voraussetzung dafür ist, dass die Schüler fest für ein ganzes Schuljahr und für alle Tage der Woche angemeldet werden. Weil keine tageweise Abmeldung wegen Krankheit oder Klassenfahrten vorgesehen ist, wird bei dieser Variante ein Rabatt von 10% eingeräumt.

Von den Eltern werden monatlich gleichbleibende Beträge abgebucht, die sich wie folgt errechnen:

Schultage im Jahr x Preis pro Essen geteilt durch die Abbuchungsmonate mal 90%

Für das Schuljahr 2016/17 bedeutet das:
Nach Abzug der Ferien und Feiertage haben wir 190 Schultage. Für Schüler ab Klasse 05 ergibt sich somit bei einem Essenspreis von 4,-€ ein mtl. Abbuchungsbetrag von 57,-€ (190 Tg. x 4€ / 12 Mon. abzgl. 10%).
Für Schüler bis Klasse 04 (Essenspreis 3,-€) ergibt sich ein mtl. Abbuchungsbetrag 42,75€.
Dieser Betrag wäre im kommenden Schuljahr von Aug. 2016 bis Juli 2017 zu zahlen.

Kinder, deren Essen in unserer Schulküche nach diesem Verfahren abgerechnet werden soll, bekommen zur Legitimation einen Ausweis mit Lichtbild (bitte beifügen).

c. An der Abrechnung nach dem Teilhabegesetz ändert sich nichts.

Jahresanmeldung für das Schulessen für das Schuljahr 2016/17 (Aug. 2016 bis Juli 2017)

Kontakt: Henning Hamlemann