Klausurtagung 1000

Bericht über die Klausurtagung zwischen Vorstand und Schulleitung der Waldorfschule Hildesheim

Nach einer klösterlichen Ordensregel bedeutet die Klausur Abgeschiedenheit und Einsamkeit. Einsam waren die 16 Mitglieder der Schulleitung und des Vorstands der Freien Waldorfschule Hildesheim bei ihrer Klausurtagung im Januar 2018 in keinem Fall, aber abgeschieden vom Schulalltag und dem Tagesgeschäft. Und das passt, denn Ziel der Klausurtagung ist es, einmal von außen auf die Schule und die eigene Arbeit zu schauen. Bei diesem Prozess wurden die Teilnehmer von Götz Feeser vom Institut für Mensch- und Organisationsentwicklung aus Stuttgart unterstützt. Dabei ging es vor allem um die Zusammenarbeit von Schulleitung und Vorstand.

 Eigentlich sind die unterschiedlichen Aufgabengebiete klar: Während der von den Mitgliedern gewählte Vorstand für die wirtschaftlichen und rechtlichen Belange zuständig ist, kümmert sich die Schulleitung, deren Mitglieder vom Kollegium gewählt werden, um die pädagogischen Inhalte. Beide Gremien leiten die Geschicke der Schule und beraten gemeinsam über die Fragen des Schulalltags. Diese Aufgabentrennung hat aber ihre Grenzen und in der Praxis gibt es viele Überschneidungen. Pädagogische Konzepte der Schulleitung, wie z.B. die der Unterrichtsversorgung hängen natürlicherweise von deren Finanzierung ab, die der Vorstand beschließt. Da die Waldorfschule kein hierarchisches sondern ein dialogisches Prinzip der Leitung und Führung lebt, müssen all diese Entscheidungen im großmöglichsten Einklang und nach einer gemeinsamen Diskussion beschlossen werden.

Dieser Prozess kann nur gelingen, wenn beide Gremien gut harmonisieren, sich über ihre Arbeit austauschen und gegenseitiges Vertrauen aufbauen. Deshalb verabreden sich der Vorstand und die Schulleitung einmal im Jahr zu einer gemeinsamen Tagung. In diesem Jahr trafen sich beide Gremien, um sich über die Qualität ihrer Zusammenarbeit zu beraten und sie zu optimieren. Nach dem sogenannten AKV-Prinzip listeten beide Gremien ihre jeweiligen Arbeitsgebiete auf und überprüften, ob sie für diese Aufgaben auch die notwendigen Kompetenzen, d.h. Befugnisse besitzen, sie in die Tat umzusetzen. Außerdem wurde bei jeder Aufgabe nach der Verantwortung gefragt, d.h. den Pflichten, die sich aus dieser Aufgabe ergeben. Aus den Überschneidungen beider Aufgabenlisten aus Vorstand und Schulleitung konnten so Konfliktfelder ermittelt werden, in denen Unklarheiten bei der Durchführung von Prozessen bestehen.

Aus dieser Arbeit kristallisierten sich 4 Themen heraus: Die Festlegung eines Rahmens für die Lehrerstellen (Deputate), die Aufstellung eines Gebäudeplans unter Berücksichtigung der verschiedenen Bedürfnisse der Fachbereiche, die Entscheidung über die Einstellung von Mitarbeitern und der Umgang mit Konflikten innerhalb der Schulgemeinschaft. Alle Themen werden nach der Klausurtagung in eine Prozessvereinbarung überführt, die die weiteren Schritte bei den Zuständigkeiten und der Umsetzung regelt.

Neben den inhaltlichen Themen beschäftigte sich die Klausurtagung auch mit der Beziehung zwischen den Gremien. Wie schätzen sich der Vorstand und die Schulleitung gegenseitig ein, was läuft gut und wo gibt es Entwicklungsbedarf? Dazu gab es gegenseitiges Feedback, sowohl für das jeweilige Gremium als auch auf persönlicher Ebene. In einem weiteren Schritt wurde ein Beziehungsbild der Schule aufgestellt, bei denen die Positionen der verschiedenen Schulbereiche, ihre Bedeutung und Abhängigkeiten veranschaulicht wurden.

Neben den konkreten Arbeitsergebnissen führte die Tagung vor allem zu einem besseren Verständnis untereinander. Nach der Klausur geht es wieder in den Alltag, wo die Schulleitung und der Vorstand gemeinsam daran arbeiten, die Waldorfschule Hildesheim weiter zu entwickeln und zukunftsfähig zu gestalten.

Für den Vorstand: Martin Ganzkow

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